I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.
II. Angebot – Angebotsunterlagen
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir
uns Eigentums- Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung
nicht zugänglich gemacht werden. Wir verhalten uns in gleicher Weise bei vom
Auftraggeber zugänglich gemachten Unterlagen.
III. Preise – Zahlungsbedingungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/dem verbindlichen Angebot nichts anderes
ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, einschließlich
Verladung, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen bestrittener Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
IV. Umfang der Lieferung
Unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt abschließend den Lieferumfang.
Geben wir ein verbindliches Angebot mit Bindungsfrist ab, bestimmt das Angebot
bei fristgemäßer Annahme den Umfang. Mündliche Nebenabreden sind
unverbindlich.
V. Lieferzeit und Verzug
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen
Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware verladen oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Die Frist verlängert sich um die Tage, während der in Folge von Arbeitskämpfen, Eintritt unvorhergesehener Hindernisse oder höherer Gewalt nicht produziert werden kann.
Geraten wir in Verzug, muss die Nachfrist die Hälfte der Lieferzeit betragen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Diese Begrenzungen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Wir pauschalieren diesen Schaden auf 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat, höchstens insgesamt 5%.
VI. Gefahrübergang/Erfüllungsort
Erfüllungsort ist jeweils die Produktionsstätte, in der das bestellte Produkt hergestellt
wird.
Die Gefahr geht mit der Absendung oder Meldung der Versandbereitschaft über, im
Falle des Annahmeverzuges zu diesem Zeitpunkt.
Auf Wunsch des Auftraggebers versichern wir die Ware auf seine Kosten.
Teillieferungen sind zulässig.
VII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Verzug können wir die Lieferung
zurücknehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Pfänden wir in
den Gegenstand, liegt jetzt ein Rücktritt vor.
Der Auftraggeber ist zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er
tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die
ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen, unabhängig von
einer etwaigen Weiterverarbeitung. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der
Auftraggeber ermächtigt; bei Zahlungsverzug und Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen
ziehen wir selbst ein und sind selbst berechtigt, Abschriften und Rechnungen über den
Weiterverkauf zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, seinen
Abnehmern die Abtretung an uns anzuzeigen.
Die Verarbeitung unserer Lieferung durch den Auftraggeber wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Lieferung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes unserer Lieferung zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung.
Wird die Kaufsache mit anderen, fremden Gegenständen untrennbar vermischt,
erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer
Lieferung zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist dabei
die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, überträgt der Auftraggeber
anteilmäßig Miteigentum und verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns.
Uns zustehende Sicherheiten geben wir auf Verlangen insoweit nach unserer Wahl frei,
als der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 25% übersteigt.
VIII. Gewährleistungsansprüche
Bei einem von zu vertretenden Mangel sind wir nach unserer Wahl zur
Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Misslingt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber nach
Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Sie ist
eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handhabung geltend gemacht werden.
IX. Haftungsauschluss
Eine weitergehende Haftung aus Schadenersatz als in den vorstehenden Regelungen
vorgesehen, ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs-
ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei
anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht
für Sach- und Personenschäden auf die Deckungssumme unserer
Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch in
Jedem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
Auf Schadenersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Unser Geschäftssitz wird als Gerichtsstand vereinbart.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
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